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Lebensmittelausgabe
10. Dezember von 15:30 - 17:00
Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.
- Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
- Sie bekommen einen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
- Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
- Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
- Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.
Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.